Arbeitsmedizin im Überblick
Von der vollständigen arbeitsmedizinischen Betreuung bis zu individuell zugeschnittenen Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ich betreue Unternehmen in ganz OWL und der Region Osnabrück vor Ort und digital.

Moderne Arbeitsmedizin passt sich den Bedürfnissen eines Unternehmens an. Ein Betreuungskonzept muss so individuell sein wie jeder Betrieb. Es gibt jedoch einige rechtliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die verschiedenen Elemente der arbeitsmedizinischen Betreuung. Im gemeinsamen Austausch entwickeln wir anschließend einen angepassten Plan für Ihr Unternehmen.
In wenigen Schritten zur Betreuung
Arbeitsmedizin kann mehr leisten, als nur gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Damit der Mehrwert für Ihr Unternehmen möglichst groß ist, ist es wichtig, dass der Betreuung eine gute Struktur zu Grunde liegt. So erzielen wir mit wenig Aufwand nachhaltige Ergebnisse.
Erstberatung
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir besprechen, wie die arbeitsmedizinische Betreuung aussehen kann. Kostenlos und unverbindlich.
Analyse
Wir analysieren gemeinsam die Struktur Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes und identifizieren Potentiale und Handlungsbedarf.
Planung
Wir setzen Schwerpunkte, stimmen die nächsten konkreten Schritte ab und organisieren die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Durchführung
Angepasst an Ihre Bedürfnisse führen wir u.a. ASA-Sitzungen und Begehungen durch. Vorsorgen finden bei Ihnen vor Ort oder in meiner Praxis statt.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Ich unterstütze Sie als Betriebsarzt in Fragen der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit. Dazu gehören alle Schritte von der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung bis zur Wirksamkeitskontrolle umgesetzter Maßnahmen. Als Berater stehe ich allen Verantwortlichen im Unternehmen, den Mitarbeitenden und ihren Vertretungen zur Verfügung.
Was sind Grund- und betriebsspezifische Betreuung?
Die Grundbetreuung umfasst alle allgemeinen, grundlegenden Aufgaben, die in jedem Betrieb anfallen. Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung organisieren wir den Arbeitsschutz bezogen auf die spezifischen Gefährdungen und Anforderungen des jeweiligen Betriebs.
Für die Grundbetreuung sind Mindesteinsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt vorgesehen, die sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergeben. Eine zielführende Betreuung setzt Transparenz in der Leistungserbringung und den Willen aller Beteiligter voraus, die vorhandenen Betreuungszeiten möglich effizient zu nutzen. Dazu folgt meine Leistungserbringung klaren Grundsätzen.
Meine Zusagen für die Grundbetreuung:
- Umfassende Betreuung: ich entwerfe für Sie mit der vorgeschriebenen Mindesteinsatzzeit ein Betreuungskonzept, das alle Elemente einer rechtskonformen Betreuung abdeckt.
- Volle Kostentransparenz: mit der jährlichen Planung wissen Sie genau, wie viele Einsatzstunden zur Verfügung stehen. Keine versteckten Kosten.
- Ich stehe den Verantwortlichen und den Mitarbeitenden für allgemeine arbeitsmedizinische Anfragen unbeschränkt im Rahmen der Betreuungspauschale zur Verfügung.
- Digitale Angebote: kostenfreier Zugang zu allen digitalen Informationsformaten.
Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung legen wir gemeinsam in regelmäßigen Planungsdialogen fest.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Diese Art der Betreuung ist der Regelfall für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
Gibt es Ausnahmen von der Regelbetreuung?
Für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeiten und in der „alternativen bedarfsorientierten Betreuung“ gelten je nach zuständiger Berufsgenossenschaft abweichende Vorgaben. Erhalten bleibt immer die Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus erfolgt in der Regel nur eine bedarfsorientierte Hinzuziehung.
Sofern diese Regelungen für die Anwendung finden, wird dies selbstverständlich bei der Betreuungsplanung und Angebotserstellung entsprechend berücksichtigt.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Wozu dient arbeitsmedizinische Vorsorge?
Kernaufgabe der Arbeitsmedizin ist die individuelle ärztliche Betreuung der Mitarbeitenden mit dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und Folgen für die Gesundheit früh zu erkennen. Hierzu haben die Mitarbeitenden ein Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Es steht dabei die Beratung der Beschäftigten im Vordergrund. Untersuchungen können diese in vielen Fällen sinnvoll ergänzen, sind jedoch immer freiwillig. Alle Inhalte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält nur die Mitteilung, dass eine Vorsorge durchgeführt wurde.
Welche Pflichten hat dabei der Unternehmer?
Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, die arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Bestimmungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu organisieren. Bei bestimmten, besonders gefährdenden Tätigkeiten sind Sie verpflichtet, die Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit zu veranlassen. Bei anderen, weniger gefährdenden Tätigkeiten kann es erforderlich sein, den Mitarbeitenden die Vorsorge aktiv anzubieten. Es gibt eine Vielzahl weitere Regelungen, die zu beachten sind. Im Rahmen der Betreuung berate ich sie hierzu eingehend.
Welche Anlässe zur Vorsorge gibt es?
Im Anhang zur ArbMedVV sind die Anlässe für Pflicht- und Angebotsvorsorge aufgeführt.
Häufige Anlässe der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind beispielsweise
- Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen (z.B. krebserregende oder sensibilisierende Stoffe),
- Tätigkeiten mit Hautgefährdung (z.B. Feuchtarbeit),
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (z.B. im Gesundheitswesen oder in der Kinderbetreuung),
- Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen (z.B. Lärm, UV-Strahlung oder Belastungen des Muskel-Skelett-Systems),
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten,
- Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten erfordern.
Ich berate Sie bei der Analyse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, welche Vorsorgen in Ihrem Unternehmen tatsächlich erforderlich sind und unterstütze Sie bei der Organisation. Die meisten Vorsorgen können direkt bei Ihnen im Unternehmen durchgeführt werden. Alternativ ist dies immer auch an meinem Praxisstandort in Halle (Westf.) möglich.
Im Rahmen der Betreuung informiere ich Ihre Mitarbeitenden auch unabhängig vom Vorsorgetermin zu den relevanten Gefährdungen und den jeweiligen Vorsorgeinhalten – dies erfolgt in der Regel digital unterstützt.
Was sind G-Untersuchungen?
Bevor die ArbMedVV eine grundsätzliche Neuausrichtung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vorgenommen hat, wurde dieser Bereich von den Berufsgenossenschaften geregelt. Diese haben für viele der Anlässe, die sich heute im Anhang der ArbMedVV wiederfinden, sogenannte „Grundsätze“ definiert. Darin wurde geregelt, was Inhalt der Untersuchung zu einem bestimmten Anlass sein sollte, dies waren die „G-Untersuchungen“ (z.B. G37-Untersuchung als Vorsorge bei Bildschirmarbeit).
Die G-Untersuchungen sind im Laufe der Zeit zunehmend in die Kritik geraten. Sie spiegelten fachlich vielfach nicht mehr den Stand der Wissenschaft wider und nahmen insbesondere eine Vermischung von Vorsorge und Eignungsuntersuchungen vor. Hier geht die ArbMedVV einen neuen Weg, indem bei der Vorsorge keine Mitteilung zur etwaigen Eignung eines oder einer Mitarbeitenden mehr an den Arbeitgeber erfolgen darf. Auch die fachlichen Empfehlungen zu Inhalten und Durchführung werden fortlaufend überarbeitet.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist heute eine sehr moderne Maßnahme der Präventivmedizin, die das Informationsrecht und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden betont. So ist sichergestellt, dass durch die Teilnahme an der Vorsorge keine negativen Konsequenzen drohen, sondern im Gegenteil die eigene Gesundheit gefördert wird.
Werden heute in begründeten Fällen, insbesondere bei möglicher Fremdgefährdung, Eignungsuntersuchungen durchgeführt (z.B. bei Fahr-/Steuertätigkeiten, Tätigkeiten mit Absturzgefahr), muss sowohl der beauftragende Arbeitgeber, als auch der durchführende Arzt hierauf ausdrücklich hinweisen.
Da die G-Benennung lange Zeit Bestand hatte, ist sie heute häufig immer noch im Sprachgebrauch der Arbeitsmedizin zu finden.
Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen sollen bei Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen die Frage beantworten, ob das individuelle gesundheitliche Leistungsbild dem Anforderungsprofil eines Arbeitsplatzes entspricht. Bestimmte Untersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei LKW-Fahrern), für andere ergibt sich aus den konkreten betrieblichen Gegebenheiten ein Untersuchungsanlass. Neben einer arbeitsrechtlichen Verankerung, die der Arbeitgeber sicherstellen muss, ist eine gute medizinische Begleitung unerlässlich. So lässt sich eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitenden herstellen und ein gesundheitlicher Mehrwert schaffen.
Ich erarbeite mit Ihnen, wo erforderlich, ein Konzept für Eignungsuntersuchungen und begleite Sie im gesamten Prozess der Durchführung.
- Kenntnis der Arbeitsplätze: der durchführende Arzt muss die Arbeitsplätze und das sich daraus ergebende medizinische Anforderungsprofil kennen. Nur so wird eine zuverlässige Beurteilung der Eignung überhaupt möglich.
- Passender Untersuchungsablauf: nicht alle Arbeitsplätze sind gleich, daher sollte der Umfang erforderlicher Untersuchungen immer anhand der Arbeitsplatzkenntnisse festgelegt werden.
- Begleitung der Mitarbeitenden: für den Fall einer Nicht-Eignung sollte eine medizinische Begleitung erfolgen, die bestenfalls zur Wiederherstellung der gesundheitlichen Eignung führt.
- Gesundheitlicher Mehrwert: unabhängig vom Untersuchungsergebnis sollte immer auch eine Beratung stattfinden, welche Risikofaktoren die Eignung zukünftig gefährden können und wie die Gesundheit erhalten werden kann.
Was sind typische Anlässe für betriebliche Eignungsuntersuchungen?
Anlässe für Eignungsuntersuchungen können beispielsweise die Folgenden sein:
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Atemschutzgeräte
- Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre