Verkehrsmedizin
Wer beruflich Kraftfahrzeuge führt, trägt eine hohe Verantwortung. Zur Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW, Bus und zur Fahrtgastbeförderung muss die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. Ich biete Ihnen die hierzu erforderlichen Untersuchungen in meiner Praxis an.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt fest, wie die gesundheitliche Eignung zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis nachgewiesen werden muss. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderer sind gemäß § 11 (LKW, Bus) und § 48 (Fahrgastbeförderung) FeV spezielle Untersuchungen vorgeschrieben.
- Prüfung der körperlichen Eignung (nach Anlage 5 Abs. 1 FeV): Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und körperliche Untersuchung (einschl. Untersuchung des Urins und orientierende Untersuchung des Hörvermögens); Bescheinigung.
- Untersuchung des Sehvermögens (nach Anlage 6 Abs. 2.1 FeV): Zentrale Tagessehschärfe, Farbensehen, Gesichtsfeld, Stereosehen, Kontrast- oder Dämmerungssehen; Bescheinigung.
- Psychometrischer Leistungstest (nach Anlage 5 Abs. 2 FeV) : Untersuchung besonderer Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit; Bescheinigung.
Im Einzelnen sind die folgenden Untersuchungen für die verschiedenen Klassen erforderlich:

C, C1, CE, C1E
Erstbeantragung und Verlängerung:
- Prüfung der körperlichen Eignung,
- Untersuchung des Sehvermögens.

D, D1, DE, D1E
Erstbeantragung:
- Prüfung der körperlichen Eignung,
- Untersuchung des Sehvermögens,
- Psychometrischer Leistungstest.
Verlängerung vor Vollendung des 50. Lebensjahres:
- Prüfung der körperlichen Eignung,
- Untersuchung des Sehvermögens.
Verlängerung nach Vollendung des 50. Lebensjahres:
- Prüfung der körperlichen Eignung,
- Untersuchung des Sehvermögens,
- Psychometrischer Leistungstest.

Fahrgastbeförderung
Erstbeantragung:
- Prüfung der körperlichen Eignung,
- Untersuchung des Sehvermögens,
- Psychometrischer Leistungstest.
Verlängerung vor Vollendung des 60. Lebensjahres:
- Prüfung der körperlichen Eignung,
- Untersuchung des Sehvermögens.
Verlängerung nach Vollendung des 60. Lebensjahres:
- Prüfung der körperlichen Eignung,
- Untersuchung des Sehvermögens,
- Psychometrischer Leistungstest.
In meiner Praxis können alle erforderlichen Untersuchungen absolviert werden, die Bescheinigungen erhalten Sie direkt im Anschluss. Die Preise für die Untersuchungen können Sie der aktuellen Preisliste entnehmen. Eine Zahlung ist in Bar oder als Kartenzahlung möglich.